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Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf: Was auf Käufer wirklich zukommt

Autorenbild: Finanzpont
Finanzpont
5. Sept.
3 Min. Lesezeit

Der Kaufpreis einer Immobilie ist selten die ganze Wahrheit. Wer eine Finanzierung plant, unterschätzt regelmäßig, welche zusätzlichen Kosten neben dem eigentlichen Kaufpreis anfallen – und gerät dadurch schnell in eine finanzielle Schieflage, noch bevor der erste Kreditvertrag unterschrieben ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, aus welchen Posten sich die sogenannten Kaufnebenkosten zusammensetzen, mit welcher Größenordnung Sie realistisch rechnen sollten und worauf es bei der Finanzierungsplanung ankommt.


Was zählt zu den Kaufnebenkosten?


Die Kaufnebenkosten setzen sich in der Regel aus vier Bausteinen zusammen:

1. Grunderwerbsteuer Sie ist der größte Einzelposten und wird von jedem Bundesland eigenständig festgelegt. Die Sätze reichen aktuell von 3,5 % (z. B. Bayern) bis 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein) des Kaufpreises. In Baden-Württemberg liegt der Satz bei 5,0 %. Die Steuer wird nach notarieller Beurkundung fällig und ist Voraussetzung für die Grundbucheintragung.

2. Notarkosten Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, bereitet die Grundschuldbestellung vor und wickelt die Eigentumsumschreibung ab. Hierfür fallen üblicherweise 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises an, geregelt über das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

3. Grundbucheintragung Für die Eintragung des neuen Eigentümers sowie der Grundschuld ins Grundbuch berechnet das Grundbuchamt in der Regel weitere 0,3 bis 0,6 % des Kaufpreises.

4. Maklercourtage Ist ein Makler beteiligt, kommt die Provision hinzu. Seit der Gesetzesänderung 2020 wird sie bei den meisten Käufen zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Je nach Region liegt der Käuferanteil meist zwischen 2,5 % und 3,57 % des Kaufpreises.


Ein Rechenbeispiel


Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einem Bundesland mit 5,0 % Grunderwerbsteuer ergibt sich überschlägig:

  • Grunderwerbsteuer (5,0 %): 20.000 €

  • Notarkosten (1,5 %): 6.000 €

  • Grundbucheintragung (0,5 %): 2.000 €

  • Maklercourtage (3,57 %): 14.280 €

Summe Kaufnebenkosten: rund 42.280 € – zusätzlich zum Kaufpreis. Das entspricht gut 10,5 % des Kaufpreises und sollte in aller Regel aus Eigenkapital gedeckt werden, da die meisten Banken diese Kosten nicht mitfinanzieren.


Warum das für Ihre Finanzierung entscheidend ist


Viele Käufer kalkulieren zunächst nur mit dem Kaufpreis und dem benötigten Darlehen – und übersehen, dass die Nebenkosten in aller Regel bar oder aus vorhandenem Eigenkapital beglichen werden müssen. Wird das nicht frühzeitig eingeplant, verzögert sich der Kaufprozess oder die Finanzierung platzt im schlimmsten Fall kurz vor Abschluss. Deshalb gehört die realistische Berechnung der Kaufnebenkosten für mich an den Anfang jeder Bedarfsanalyse – noch bevor wir über Zinssätze oder Tilgungsraten sprechen.

Rechnen Sie Ihre persönlichen Kaufnebenkosten direkt hier auf dieser Seite aus – tragen Sie einfach Kaufpreis und Bundesland ein und passen Sie Notar-, Grundbuch- und Maklerkosten bei Bedarf individuell an.



Fazit

Die Kaufnebenkosten sind kein Kleingedrucktes am Rande, sondern ein fester und mitunter erheblicher Bestandteil jeder Immobilienfinanzierung. Wer sie von Anfang an realistisch einplant, verschafft sich Verhandlungssicherheit gegenüber der Bank und vermeidet böse Überraschungen kurz vor der Beurkundung. Als unabhängige Immobiliardarlehensvermittlerin begleite ich Sie durch genau diesen Prozess – von der ersten Bedarfsanalyse bis zur Bank- und Konditionsauswahl, transparent und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.


Sie planen einen Immobilienkauf und möchten Ihre Finanzierung inklusive Nebenkosten realistisch durchrechnen? Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Online-Erstgespräch.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die genannten

Prozentsätze und das Rechenbeispiel sind unverbindliche Richtwerte auf Basis der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen und marktüblicher Kostensätze; sie können im Einzelfall abweichen und ersetzen keine verbindliche Kostenaufstellung durch Notar, Grundbuchamt, Makler oder finanzierende Bank.

 
 
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