Finanzanlage, Vermögensaufbau & Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente allein reicht für viele Menschen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Frühzeitiger, strukturierter Vermögensaufbau und eine durchdachte Altersvorsorge sind deshalb wichtiger denn je. Als unabhängige Beraterin helfe ich Ihnen, die für Sie passende Strategie zu entwickeln – transparent, individuell und ohne Produktbindung.
Ab 01. Januar 2027: Die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit 25 Jahren.
Der Bundestag hat am 27. März 2026 die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat stimmte am
8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Januar 2027 stehen die neuen Altersvorsorgeprodukte für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Was das konkret für Sie bedeutet?
Die bisherige Riester-Rente wird durch eine neue Form der geförderten Altersvorsorge abgelöst. Ab 2027 können keine neuen Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge laufen jedoch weiter, und startet das Altersvorsorgedepot.
Wie funktioniert die staatliche Förderung bei Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage ist zweistufig und einkommensunabhängig. Für jeden eingezahlten Euro bis 360€ im Jahr. gibt es 50 Cent vom Staat (max. 180 €), für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent (max. 360 €).
Maximale Grundzulage: 540€ pro Jahr. Obendrauf: 300 € Kinderzulage pro Kind – bereits voll ab 25 € Eigenbeitrag im Monat. Berufseinsteiger unter 25 erhalten einmalig 200 € Startbonus.
Wer unter 26.250 € brutto verdient, bekommt zusätzlich 175 € Geringverdiener-Bonus. Gut Verdienende profitieren extra über die automatische Günstigerprüfung in der Steuererklärung.
Wer ist förderberichtigt?
Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung – also Angestellte und Beamte. Neu seit der Koalitionseinigung im März 2026: Auch alle Selbstständigen können das Altersvorsorgedepot nutzen, egal ob Freelancer, Unternehmer oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
Welche Finanzprodukte sind Zugelassen?
Nur zertifizierte UCITS-Produkte wie ETFs und Fonds sind zugelassen. Einzelaktien und Kryptowährungen sind ausgeschlossen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich behandelt?
In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und kein Solidaritätszuschlag auf Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen an, das Depot wächst steuerfrei. In der Rentenphase werden die Auszahlungen mit persönlichem Einkommensteuersatz versteuert. Das Besteuerungsmodell ist besonders vorteilhaft für Menschen mit hohem Einkommen in der Erwerbsphase.
Die Reform bringt neue Chancen, aber auch neue Fragen. Ich helfe Ihnen im persönlichen Online-Erstgespräch, die richtige Entscheidung für Ihre individuelle Situation zu treffen.
Vermögensaufbau – unabhängig von staatlicher Förderung
Neben der geförderten Altersvorsorgedepot gibt es weitere ETF-/Fondsdepots für renditeorientierte Anleger.
Weitere Informationen finden Sie unter ETF-/Fondsdepot.
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